Allgemeine Verkaufs-
und Lieferbedingungen (AGB) der Firma B.I.T. Soft GmbH & Co. KG
(Geschäftsverkehr mit Unternehmen)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen der BIT Soft GmbH & Co. KG mit Unternehmen
(Besteller).
(2) Unternehmen (Besteller) i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen
der Geschäftsbeziehung mit der BIT Soft GmbH & Co. KG in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der BIT Soft GmbH & Co. KG und
dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen
werden, sind schriftlich niederzulegen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei
Kenntnis, nur in dem Umfang Vertragsbestandteil, soweit die BIT Soft GmbH &
Co. KG dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot, Bestellung,
Vertragsschluss
(1) Die Angebote der BIT Soft GmbH & Co. KG sind freibleibend.
Technische Änderungen sowie zumutbare Änderungen in Form, Farbe und/ oder
Gewicht bleiben vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich den Willen
zum Erwerb der bestellten Ware.
(3) Die Firma ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang bei der BIT Soft GmbH & Co. KG anzunehmen. Die Annahme kann
Entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt
werden. Wird eine Lizenznutzung geregelt, gelten die gesonderten Bedingungen
des dortigen Vertragswerkes.
(4) Wird die Ware auf elektronischen Wege bestellt, so wird der Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der
Annahmeerklärung verbunden werden.
(5) Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt, daß die BIT Soft GmbH &
Co. KG die bestellte Ware entsprechend der Bestellung vom jeweiligen Zulieferer
erhalten hat. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der bestellten
Ware/ Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird in dem Falle
unverzüglich zurückerstattet. Wird die Lizenznutzung bestellt, ist vorab die
Prüfung und Genehmigung durch die B.I.T. Soft GmbH & Co. KG entscheidend,
die Nutzungsberechtigung auszusprechen und die vertragliche Vereinbarung zu
bestätigen.
(6) Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird
Vertragstext von der BIT Soft GmbH & Co. KG gespeichert und dem Besteller
auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per ePost (=E-Mail) zugesandt.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die BIT Soft
GmbH & Co. KG ihre Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf
der Besteller Dritten nicht zugänglich machen, es sei denn, die BIT Soft GmbH
& Co. KG erteilt dazu dem Besteller ihre ausdrückliche schriftliche
Zustimmung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend, es sei denn die BIT Soft GmbH &
Co. KG hat im Rahmen eines konkreten Angebotes eine Frist zur Annahme des
Angebotes benannt. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer grundsätzlich
enthalten.
(2) Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Versandkosten ab
Lager Bückeburg und ab 500 EURO zuzüglich einer Transportversicherung in Höhe
von 0,5% des Nettowarenwertes. Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung
der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Besteller kann den
Kaufpreis per Verrechnungsscheck, per Nachnahme, Rechnung, bar oder Kreditkarte
leisten.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb
von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Besteller in Zahlungsverzug. Der Besteller hat während des Verzuges die
Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die BIT Soft
GmbH & Co. KG behält es sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
(4) Die
Preise für eine Lizenznutzung wird in einem gesonderten Vertrag geregelt und
tritt mit der Bestätigung des Vertragswerkes und Freischaltung bzw. Erteilung
der Nutzungsberechtigung in Kraft.
§ 5 Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch die BIT Soft GmbH & Co.
KG anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Besteller nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem selben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(2) Für den Fall, daß der Besteller in Annahmeverzug kommt oder sonstige
Mitwirkungspflichten verletzt, ist die BIT Soft GmbH & Co. KG berechtigt,
den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu
verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 7 Gefahrübergang
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware
beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder sonst eine zur Ausführung der Versendung bestimmte Person
oder Anstalt auf den Besteller über.
(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die BIT Soft GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor.
Gleiches
gilt bei der Berreitstellung und Genehmigung von Nutzungsrechten aus der
Bereitstellung von Lizenzen bzw. Lizenznutzungsrechten.
(2) Verhält sich der Besteller vertragswidrig, und d. h. kommt es insbesondere
zum Zahlungsverzug oder zu einer Verletzung der in den nachstehenden Abs. 3 und
4 vereinbarten Verpflichtungen, so ist die BIT Soft GmbH & Co.
KG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(3) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasser- und
Elektronikschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene
Kosten rechtzeitig und regelmäßig auszuführen.
(4) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die BIT
Soft GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt
ist. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der
Besteller der BIT Soft GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen.
(5) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Der Besteller tritt in dem Falle der BIT Soft GmbH & Co.
KG bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Rechnungsendbetrag
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. Die BIT Soft GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Die BIT Soft GmbH behält es sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und
in Zahlungsverzug gerät. Lizensierungsverfahren, bzw. die Weitergabe der Nutzung
von Lizenzrechten ist hiervon ausgenommen – diese dürfen nicht vom Besteller
weiterveräußert werden!
(6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im
Namen und im Auftrag für die BIT Soft GmbH & Co. KG. Erfolgt eine
Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht im Eigentum der BIT Soft GmbH &
Co. KG stehen, so erwirbt die BIT Soft GmbH & Co. KG an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der BIT Soft GmbH &
Co. KG gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der BIT Soft GmbH & Co.
KG nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 9 Mängelgewährleistung
(1) Soweit ein von der BIT Soft GmbH & Co. KG zu vertretender Mangel der
Kaufsache/ Ware vorliegt, ist die BIT Soft GmbH & Co. KG berechtigt, nach
ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
(2) Besteller müssen der B.I.T. Soft GmbH & Co. KG offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen;
anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
schriftlichen Mängelanzeige. Den Besteller trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
(3) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des vom Besteller gerügten Mangels zu. Wählt der
Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert
der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die BIT Soft GmbH & Co.
KG die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(4) Für Besteller (§ 1 Abs. 2) beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab
Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist zwölf
Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller der BIT
Soft GmbH & Co. KG den Mangel nicht rechtzeitig gemäß Abs. 2 angezeigt
hat.
(5) Als Beschaffenheit der Ware gilt gegenüber dem Besteller die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die BIT Soft GmbH &
Co. KG nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der
BIT Soft GmbH & Co. KG auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen der BIT Soft GmbH & Co. KG. Gegenüber Bestellern
haftet die BIT Soft GmbH jedoch nicht bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung
unwesentlicher Vertragspflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Bestellers aus Produkthaftung. Des weiteren gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden die der BIT Soft GmbH & Co.
KG zuzurechnen und in gleicher nicht bei Verlust des Lebens des
Bestellers.
(3) Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren ein
Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der BIT Soft GmbH &
Co. KG Arglist vorwerfbar ist.
(4)
B.I.T. Soft GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt,
Elementarschäden oder die im Falle der Lizenznutzung bei Ausfällen von Servern,
Leitungen und Gatewayverbindungen, die evtl. zur Nichtnutzung von Lizenzen
führen.
§ 11 Privatkunden mit
Lizenznutzungsberechtigung
Grundsätzlich
ist jeder Privatkunde in der Lage sich auf dem Portal www.persopay.de anzumelden und die Dienste
zu nutzen. Es steht Kunden jedoch frei, sich dort anzumelden, dennoch aber die
Services zu nutzen. In diesem Fall gelten die Nutzungsbedingungen von PersoPay
über den jeweiligen Anbieter.
(1)
Kunden stellt PersoPay einen sog. Account durch LOGIN zur Verfügung, der eine
Legitimierungsprüfung erfordert.
(2)
Kosten der Accountbereitstellung sind für den Privatkunden kostenfrei, sofern
eine preisliche Vereinbarung bei Accountnutzung nichts anderes regelt.
(3) Der
Privatkunde kann seine Accountnutzung kündigen. Die Kündigungszeit beträg 1
Monat und muss spätestens 30 Tage vor Kündigungsende schriftlich eingehen, oder
über den Account beantragt sein. Am ersten Tag nach Kündigungsende löschen wir
den Account. B.I.T. Soft GmbH & Co. KG ist nicht zur Fortführung der Datenhaltung
des Accounts verpflichtet.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen
zwischen Besteller (§ 1 Abs. 2) und BIT Soft GmbH & Co. KG ist der
Geschäftssitz der BIT Soft GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Geschäftssitz
der BIT Soft GmbH & Co. KG ist regelmäßig der Erfüllungsort. Abweichungen
davon müssen schriftlich vereinbart werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages des Bestellers mit der BIT
Soft GmbH & Co. KG und einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Bückeburg, 01. November 2010